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Inhaltliche Anforderungen

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2.2.2 Inhaltliche Anforderungen

Die ethischen Leitlinien des General Medical Councils (GMC), der britischen Ärzteschaft, definieren Kriterien für die Inhalte evidenzbasierter Gesundheitsinformationen (1). Die Leitlinien beschreiben, wie Patientinnen und Patienten bezüglich therapeutischer, diagnostischer oder Screeningmaßnahmen aufgeklärt werden sollen. Die Entwicklung der Leitlinien erfolgte anhand des aktuellen wissenschaftlichen Diskurses, legitimiert sich jedoch auch aus einem ethischen Anspruch. Es gibt für die Patientinnen und Patienten keine Verpflichtung der Inanspruchnahme, aber die Informationen müssen ihnen angeboten werden. In Deutschland wurde dieser Anspruch im Patientenrechtegesetz verankert (2). Tabelle 2 gibt eine Übersicht bezüglich der Inhalte evidenzbasierter Gesundheitsinformationen (1).

Tabelle 2: Inhalte von Gesundheitsinformationen

Vor therapeutischen, diagnostischen und Screeningmaßnahmen muss informiert werden über:
–       Ziel der Maßnahme
–       Diagnose
–       Erkrankungsrisiko
–       Prognose bei Nichtintervention
–       Behandlungsoptionen (inkl. Nichtbehandlung):
–       Objektive Daten bzgl. Patientenorientierter Ergebnisse
–       Informationen zu Unsicherheiten und zu fehlender Evidenz
–       Wahrscheinlichkeiten für Erfolg, Misserfolg und Nebenwirkungen der Maßnahme und der Behandlungsoptionen
–       Wahrscheinlichkeiten für falsch negative/falsch positive Ergebnisse
–       Kosten
–       Medizinische, psychosoziale oder finanzielle Folgen
–       Planung des weiteren Vorgehens

 

Zudem wird darauf hingewiesen, dass für die Entscheidung ausreichend Zeit sein muss. Die Möglichkeit, dass die Maßnahme abgelehnt wird, darf kein Grund sein, die Information vorzuenthalten (1).

Darüber hinaus sollten Transparenzkriterien, sog. Metainformationen, kommuniziert werden. (vgl. Tabelle 3).

Tabelle 3: Metainformationen

Kommunikation folgender Metainformationen:
–       Verfasserinnen, Verfasser
–       Sponsorinnen, Sponsoren
–       Offenlegung von Interessen (z.B. finanzieller Art)
–       Ziele der Publikation
–       Vorgehen bei der Erstellung und Beschreibung der zugrunde liegenden Methoden und Prozesse
–       Verwendete Informationsquellen
–       Aktualität der Information
–       Hinweise auf Adressen für weitere Informationen sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote, z.B. Selbsthilfegruppen
(Hierbei ist zu beachten, dass es derzeit keine Qualitätssicherung für Gesundheitsinformationen gibt und die Auswahl weiterer Adressen somit individuell geprüft werden muss.)
Referenzen
  1. General Medical Council. Consent: patients and doctors making decisions together. http://www.gmc-uk.org/guidance/ethical_guidance/consent_guidance_contents.asp (Zugriff am 11.10.2016).
  2. Bundesgesetzblatt online. Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten. (2013); http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&
    jumpTo=bgbl113s0277.pdf (Zugriff am 11.10.2016).

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